Einwilligung in die Verarbeitung / Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos, Video- und Tonaufnahmen
1) Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
Wir möchten Informationen über unserer vielfältiges Schulleben der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dazu gehören beispielsweise Klassenfotos der Abschlussklassen, Ausflüge, Wettbewerbe und Schulveranstaltungen, die in verschiedenen Medien (z. B. Tageszeitungen, Schulhomepage) veröffentlicht werden können. Bitte wählen Sie aus, in welchen Bereichen Sie der Veröffentlichung zustimmen.
2) Anfertigung von Aufnahmen zu weiteren Zwecken
Hiermit willige ich / willigen wir in die Anfertigung von Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen außerhalb des Unterrichts ein (z.B. Theater-, Musik-, Sportaufnahmen, Haltungskorrektur im Sportunterricht, etc.).
Widerrufsrecht: Diese Einwilligung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden (z.B. einzelne Medien).
Bereits erstellte Druckwerke können allerdings nicht mehr zurückgeholt werden. Bei einem Widerruf werden entsprechende Daten in digitalen Medien (z.B. Homepage) gelöscht.
Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf entstehen keine Nachteile. Die Aufnahmen werden nicht zur Leistungsfeststellung oder Verhaltenskontrolle genutzt.
Hinweis zur Veröffentlichung im Internet:
Bei einer Veröffentlichung im Internet können die Daten und Bilder zeitlich unbegrenzt weltweit abgerufen, gespeichert, verändert oder mit anderen Daten verknüpft werden, woraus sich Persönlichkeitsprofile ergeben können.
Elternkommunikation über IServ
Die Hornbergschule Mutlangen setzt IServ als Kommunikationsplattform zwischen Schule und Elternhaus ein, über die alle wichtigen Informationen, Elternbriefe und Termine bereitgestellt werden. Für die Nutzung von IServ ist eine Einwilligung in die Datenverarbeitung erforderlich. Dabei werden personenbezogene Daten des Kindes und ggf. der Eltern in IServ und den von der Schule genutzten Modulen verarbeitet – ausschließlich zu pädagogischen Zwecken. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Nachteile widerrufen werden, eine Teilnahme an IServ ist dann jedoch nicht möglich. In IServ können auch andere Anwendungen über automatisierte Anmeldungen eingebunden werden. Weitere Details zur konkreten Datenverarbeitung in den einzelnen Modulen und zur Nutzerordnung ist unter
https://www.iserv.de/downloads/privacy/ verfügbar.
Medienstattung
Die Hornbergschule rüstet im Rahmen des Medienentwicklungsplans alle Klassen schrittweise mit iPads aus, um einen modernen Unterricht zu ermöglichen. Ihr Kind erhält ebenfalls ein solches Gerät. Dafür benötigen wir Ihre Entscheidung zur Art der Ausstattung, wobei drei Optionen zur Auswahl stehen:
1: Kauf eines iPads
- Sie bestellen über einen Link ein neues Gerät (+Tastatur & Stift) und erhalten einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 25 %
- Der Rabatt wird bereits im Shop abgezogen
- Das Gerät ist Ihr Eigentum und kann neben der Schule auch privat genutzt werden, z.B. können eigene Apps aufgespielt werden
- Ca. 500 €(inkl. Rabatt der Gemeinde)
2: Nutzung eines Leihgeräts der Schule
- Sie beantragen die Nutzung eines Leihgeräts (über die Schule)
- Das Gerät verbleibt im Besitz der Schule
- Das Gerät kann nur im schulischen Kontext genutzt werden. Eigene Einstellungen und Apps sind nicht möglich
- 50 € (Kaution)
3: Nutzung eines bereits vorhandenen iPads
- Sie besitzen bereits ein iPad (X. Generation oder neuer) und lassen dies von unserem Partner ACS schultauglich konfigurieren
- Ihr iPad muss mindestens der 8. Generation angehören
- Versandkosten + 25 € Einrichtungsgebühr der Firma ACS
Sollten Sie sich für einen Kauf entscheiden, erhalten Sie von unserem Sekretariat Zugangsdaten. Diese müssen Sie auf dem Link auf unserer Homepage (der ab dem 02.06.2025 freigeschaltet sein wird) eingeben. Nur so kann der Zuschuss der Gemeinde angerechnet werden.
Infektionsschutz
Ich erkläre hiermit, dass ich gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG)
über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 lfSG aufgeklärt wurde,
soweit sie meinen Kind betreffen.
Infektionssschutz
Mir ist keine Tatsache bekannt, die jetzt für ein Besuchsverbot nach § 34 sprechen.
Treten während des Schulbesuchs solche Tatsachen lfSG auf, bin ich verpflichtet, diese unverzüglich mitzuteilen.